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Stellung des Kindes

Genehmigungsverzicht

Genehmigungsverzicht heißt, dass der von d. Ärzt*in verordnete Rehasport bzw. Funktionstraining über das Muster M56 nicht mehr im Vorfeld durch den Kostenträger genehmigt werden muss, damit sie abrechnungsfähig ist.

Bei welchen Kassen liegt ein

Genehmigungsverzicht vor?

Stand: 23.04.2025

AOKs

ab dem:

AOK Hessen:  01.04.2018

AOK Rheinland Pfalz:  01.08.2018

AOK Nordost: 01.07.2023

AOK Baden Württemberg:  01.01.2024

AOK Bayern:  01.01.2024

AOK Hamburg/Rheinland: 01.05.2025

KNAPPSCHAFT

ab dem:

​

Regionaldirektion Nord: 01.04.2025

​

BKKs

ab dem:

BKK Pronova:  01.04.2021

BKK Daimler:  01.08.2022

R+V BKK:  01.03.2023

BKK Pfaff:  01.04.2023

energie-BKK:  01.05.2023

BKK ZF & Partner:  01.04.2024

BKK Freudenberg:  01.04.2024

BKK VerbundPlus:  01.06.2024

BKK MTU: 01.10.2024

BKK24: 01.11.2024

Bosch BKK: 01.01.2025

BKK Linde: 01.01.2025

BKK Werra-Meissner: 01.12.2024

BKK Salzgitter: 01.04.2024

BKK Public: 01.04.2024

TUI BKK: 01.04.2024

Heimat BKK: 01.01.2025

BKK Diakonie: 01.01.2025

Debeka BKK: 01.03.2025

Viactiv BKK: 01.03.2025

BKK Miele: 01.04.2025

BKK DürkoppAdler: 01.04.2025

SECURVITA BKK: 01.04.2025

BKK firmus: 01.05.2025

A

IKKs

ab dem:

IKK Südwest:  01.05.2017

A

Was bedeutet es für den Rehasportanbieter?

Check!

Leistungsumfang/ Leistungszeitraum:

Der Leistungsumfang, d.h.  Anzahl der Übungseinheiten ist auf der Verordnung geregelt.

Hinsichtlich des Leistungszeitraumes gibt es unterschiedliche Regelungen- bzw. Nichtregelungen.

 

  • Die AOK NO Versicherten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung beginnen.

  • Z.b. bei der Knappschaft Regionaldirektion Nord gibt es keine Regelung dazu.

  • Bei vielen BBKs gibt es die  Regelung, innerhalb von 3 Monaten zu starten

Allgemein gilt, der vorgegebenen Zeitraum läuft ab dem Datum der ersten Rehasportstunde runter.

​​

​Teilweise bestehen Ergänzungsvereinbarungen mit den Kostenträgern- siehe unten...

​​

Ansonsten checken Sie alle Angaben wie gehabt:​

  • ist es ein aktuell gültiger Verordnungsvordruck? Diesen erkennt man u.a. an dem Ankreuzfeld: "erhöhter Teilhabebedarf..." auf der ersten Seite...

  • passt die Erstdiagnose auf der Verordnung zu dem Gruppenprofil? Zur Erinnerung: onkologische Diagnosen sind auch in der Orthopädie verortet...

  • wieviel Einheiten bzw. welcher Zeitraum ist verordnet?

  • ist der Ärzt*innenstempel/ Unterschrift/ Datum vorhanden?

  • wenn es sich um eine Folgeverordnung handelt, ist dies angekreuzt und eine Begründung dafür aufgeführt?

​

  • für Schwerstbehindertengruppen: ist der erhöhte Teilhabebedarf angekreuzt?

  • Für Herzgruppen bzw. Herzinsuffizienzgruppen: sind diese ordnungsgemäß auf der Rückseite angekreuzt?

Was bedeutet es für d. Patient*in?

Wenn keine Genehmigungspflicht besteht, könnten die Versicherten unmittelbar mit ihrer Verordnung in einer Rehasportgruppe starten!

Ergänzungsvereinbarungen

Einige Kostenträgern haben den Genehmigungsverzicht für Rehasport und Funktionstraining

konkret in einer Ergänzungsvereinbarung geregelt:

Adresse:
VBRS M-V e.V.
Kopernikusstraße 17 A
18057 Rostock
 VBRS             0381 / 72 17 51
Jakub Zboril    015256768846
(Projektkoordinator)
E-Mail:
kontakt@vbrs-mv.de
zboril@dbs-npc.de
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Kontakt aufnehmen

Vielen Dank!

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