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Stellung des Kindes

Genehmigungsverzicht

Genehmigungsverzicht heißt, dass der von d. Ärzt*in verordnete Rehasport bzw. Funktionstraining über das Muster M56 nicht mehr im Vorfeld durch den Kostenträger genehmigt werden muss, damit sie abrechnungsfähig ist.

Bei welchen Kassen liegt ein Genehmigungsverzicht vor?

Was bedeutet es für den Rehasportanbieter?

Check!

Leistungsumfang/ Leistungszeitraum:

Der Leistungsumfang, d.h.  Anzahl der Übungseinheiten ist auf der Verordnung geregelt.

Hinsichtlich des Leistungszeitraumes gibt es unterschiedliche Regelungen- bzw. Nichtregelungen.

 

  • Die AOK NO Versicherten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung beginnen.

  • Z.b. bei der Knappschaft Regionaldirektion Nord gibt es keine Regelung dazu.

  • Bei vielen BBKs gibt es die  Regelung, innerhalb von 3 Monaten zu starten

Allgemein gilt, der vorgegebenen Zeitraum läuft ab dem Datum der ersten Rehasportstunde runter.

​Teilweise bestehen Ergänzungsvereinbarungen mit den Kostenträgern- siehe unten...

Ansonsten checken Sie alle Angaben wie gehabt:

  • ist es ein aktuell gültiger Verordnungsvordruck? Diesen erkennt man u.a. an dem Ankreuzfeld: "erhöhter Teilhabebedarf..." auf der ersten Seite...

  • passt die Erstdiagnose auf der Verordnung zu dem Gruppenprofil? Zur Erinnerung: onkologische Diagnosen sind auch in der Orthopädie verortet...

  • wieviel Einheiten bzw. welcher Zeitraum ist verordnet?

  • ist der Ärzt*innenstempel/ Unterschrift/ Datum vorhanden?

  • wenn es sich um eine Folgeverordnung handelt, ist dies angekreuzt und eine Begründung dafür aufgeführt?

  • für Schwerstbehindertengruppen: ist der erhöhte Teilhabebedarf angekreuzt?

  • Für Herzgruppen bzw. Herzinsuffizienzgruppen: sind diese ordnungsgemäß auf der Rückseite angekreuzt?

Was bedeutet es für d. Patient*in?

Wenn keine Genehmigungspflicht besteht, könnten die Versicherten unmittelbar mit ihrer Verordnung in einer Rehasportgruppe starten!

Ergänzungsvereinbarungen

Einige Kostenträgern haben den Genehmigungsverzicht für Rehasport und Funktionstraining

konkret in einer Ergänzungsvereinbarung geregelt:

Adresse:
VBRS M-V e.V.
Kopernikusstraße 17 A
18057 Rostock
Tel:           
0381 / 72 17 51
E-Mail:
kontakt@vbrs-mv.de
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  • Facebook
  • Instagram

Kontakt aufnehmen

Vielen Dank!

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