

Ausbildungssystem
Ausbildungen im Deutschen Behindertensportverband (DBS)
Ausbildungsumfang:
Die Ausbildungen in der ersten Lizenzstufe (C-Lizenz) umfassen insgesamt mindestens 120 Lerneinheiten
und in der zweiten Lizenzstufe (B-Lizenz) insgesamt mindestens 180 Lerneinheiten.
Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Einige Lerneinheiten der Ausbildung werden durch Heimstudium,
Hospitationen und/oder Lernefolgskontrollen abgedeckt.
Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Anerkennung von Vorqualifikationen:
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Bestimmte Ausbildungs- Studiengänge, z.B.: Diplomsportlehrer*innen, Sportwissenschaftler*innen, Motopädagogen, Sonderpädagogen (Fach Sport/ Bewegungserziehung, Gymnastiklehrer*innen, LSB/DBS Trainer*innen, oder ähnliche Qualifikationen..., können als Vorqualifikation anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildungszeit begründen.
Die Entscheidung obliegt dem jeweiligen Lehrgangsanbietenden. Bitte reichen Sie in diesem Fall bestehende Vorqualifikationen bei uns ein, um eine mögliche Verkürzung der Ausbildung zu besprechen.
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Lizenzantrag:
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Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz beantragt werden.
Neben der digitalen Antragstellung müssen folgende Dokumente per mail eingereicht werden:
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Teilnahmenachweis der besuchten Ausbildungsmaßnahme
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Nachweis der 1. Hilfe Aus- oder Fortbildung in Präsenz mit mindestens 9 Lerneinheiten, die zum Zeitpunkt der Lizensierung nicht älter als 2 Jahre sein darf
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unterzeichneter Ehrenkodex
Lizenzverlängerung:
Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen.
Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten, davon max. 8 LE online, zur Lizenzverlängerung nachzuweisen.
Die Fortbildungen haben in der von den Teilnehmer*innen jeweils höchsten erlangten Lizenzstufe zu erfolgen.
Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
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Aktivierung ungültiger Lizenzen:
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im ersten Jahr nach Ablauf: Einreichung von 15 Lerneinheiten, davon max. 8 Lerneinheiten online
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im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf: Einreichung von 30 Lerneinheiten, davon max. 15Lerneinheiten online
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mehr als 3 Jahre: Es muss eine verkürzte Ausbildung stattfinden, konkret: verkürzter Grundlagenblock+ Profilblock
Ausnahme: Aktivierung ungültige Lizenz mit dem Profil: Innere Medizin
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in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Einreichung von 15 Lerneinheiten, davon max. 8 Lerneinheiten online
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ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Einreichung von 30 Lerneinheiten, davon max. 15Lerneinheiten online
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Überschreitung der Gültigkeitsdauer von mehr als mehr als 2 Jahren: Es muss eine verkürzte Ausbildung stattfinden, konkret: verkürzter Grundlagenblock (P8) + Profilblock (Innere Medizin)
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Anerkennung von Fortbildungen:
Alle DBS/ LSB/ SSB/ VBRS Fortbildungen mit der entsprechenden Lizenzstufe.
Bei Interessen an Fortbildungen von DBS-externen Anbietern ist vorab der zuständige Landes- oder Fachverband zu fragen, ob die Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt wird.
Lizenzordnung des VBRS M-V e.V.
Die Grundlage für die Lizenzordnung des VBRS M-V e.V. bildet die Rahmenrichtlinie des DBS von 2025.
Die erfolgreichen Absolventen*nnen der Ausbildungsgänge des VBRS M-V e.V. erhalten die Lizenz des DOSB.
Ausgestellt wird die Lizenz vom Landeslehrwart des Verbandes.
Die Lizenz der 1. Stufe wird frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.
Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss vor Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Lizenz ausgestellt, aber von
der Geschäftsstelle einbehalten.
Der Absolvent erhält eine „Teilnahmebestätigung“.
Die Erteilung der Lizenz in der 2. Lizenzstufe Übungsleiter B „Rehabilitationsport“ erfolgt in folgenden Profilen:
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Orthopädie: 180 LE
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Innere Medizin: 210 LE
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Sensorik: 180LE
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Neurologie: 180 LE
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Geistige Behinderung: 180 LE
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Psychiatrie: 180 LE
Diese Übungsleiter*innnenlizenz qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von Übungs- und Bewegungsangeboten für Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung im Rahmen des ärztlich verordneten Rehabilitationssports.
Anerkennung für die Übungsleiterausbildung:
Bei der Anerkennung von Ausbildungs- und/oder Studiengängen für die Lizenzen "Übungsleiter B Rehabilitationssport", „Übungsleiter B Präventionssport“ sowie „Übungsleiter C, B Breitensport“ ist die Anerkennungstabelle in ihrer jeweils
gültigen Fassung zugrunde zu legen.
Über Ausnahmefälle, die von dieser Tabelle abweichen, entscheiden die jeweiligen Landesverbände in Absprache mit dem Ausschuss Bildung/Lehre des DBS.
Gültigkeitsdauer der Lizenzen:
Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet mit Ablauf des zweiten bzw. vierten Kalenderjahres nach Erwerb.
Sie ist abhängig von dem Profil:
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Orthopädie/Psychiatrie/ Neurologie/ Geistige Behinderung/ Sensorik : 4 Jahre
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Innere Medizin: 2 Jahre
Fortbildung, Weiterbildung:
Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Weiterbildung didaktisch notwendig.
Ihre Ziele sind:
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Weiterentwicklung im Prozess der Qualitätssicherung Ergänzung und Vertiefung der bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten innerhalb einer Lizenz
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Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation,
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Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen im Rehabilitationssport,
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Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge.
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Durch den Lehrbeirat des VBRS M-V e.V. werden regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen angeboten.
Eine/mehrere Fortbildung/en von insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) muss/müssen wahrgenommen werden:
- nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) innerhalb von vier Jahren,
- nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz) innerhalb von vier / zwei Jahren (Profil: Innere Medizin),
- nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (A-Lizenz) innerhalb von zwei Jahren.
Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunterliegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert.
Lizenzentzug:
Die lizenzausstellende Mitgliedsorganisation hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber
gegen die Satzung, Ordnungen oder den Ehrenkodex des DBS oder seiner Landes- und Fachverbände verstößt.
Datenschutz:
Alle InhaberInnen von DOSB-Lizenzen im Bereich des VBRS M-V e.V. werden mit Namen, Anschrift,
Geburtsdatum, Mitgliedsverein und Lizenznummer erfasst. Jährlich einmal wird dem DBS die Anzahl neu
erteilter und im Verbandsbereich gültiger Lizenzen gemeldet. Der VBRS M-V e.V. verpflichtet sich, die für
die Aus- und Weiterbildung erhobenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen
zu speichern, zu verändern oder zu übermitteln und ihre Nutzung nur als Mittel zur Erfüllung sachbezogener
Aufgaben zu verwenden.
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Inkrafttreten:
Die Lizenzordnung des VBRS M-V e.V. wurde auf Grundlage der Rahmenrichtlinie des DBS vom
14.05.2025 erarbeitet und tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.