top of page

Ausbildungssystem

Ausbildungen im Deutschen Behindertensportverband
(DBS)

 

 

Ausbildungsumfang:

 

Die Ausbildungen in der ersten Lizenzstufe (C-Lizenz) umfassen insgesamt mindestens 120 Lerneinheiten

und in der zweiten Lizenzstufe (B-Lizenz) insgesamt mindestens 180 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit umfasst

45 Minuten. Einige Lerneinheiten der Ausbildung werden durch Heimstudium, Hospitationen und/oder Lern-

erfolgskontrollen abgedeckt. Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

 

Anerkennung von Vorqualifikationen:

 

Teilelemente der Ausbildung können durch bereits abgeschlossene Berufsausbildungen anerkannt werden (Anerkennungstabelle).

 

Lizenzantrag:

​

Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines

Mitgliedsvereins bei einem Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der

Nachweis eines 16-stündigen 1. Hilfe-Kurses, der nicht älter als 2 Jahre sein darf, erforderlich, sofern dieser

nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde. Weiterhin ist der Ehrenkodex des DBS zu unterzeichnen.

 

Lizenzverlängerung:

 

Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess des Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren (Übungsleiter Rehabilitationssport – Profil Innere Medizin nach 2 Jahren) ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraums keine ausreichende Fortbildung,

verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Übungsleiter, die den Ehrenkodex bisher nicht unterzeichnet haben, müssen
diesen bei Lizenzverlängerung unterschreiben und bei der anerkennenden Stelle einreichen.

 

Anerkennung von Fortbildungen:

 

Die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten
Fortbildungen der Landes- und Fachverbände werden bundesweit für die Lizenzverlängerung anerkannt.

Bei Interessen an Fortbildungen von DBS-externen Anbietern ist vorab der zuständige Landes- oder Fachverband

zu fragen, ob die Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt wird

 

Lizenzordnung des VBRS M-V e.V.

 

Die Grundlage für die Lizenzordnung des VBRS M-V e.V. bildet die Rahmenrichtlinie des DBS von 2014. Die erfolgreichen AbsolventenInnen der Ausbildungsgänge des VBRS M-V e.V. erhalten die Lizenz des DOSB.

Ausgestellt wird die Lizenz vom Landeslehrwart des Verbandes. Die Zuständigkeit für die Antragstellung zur

Ausstellung der Lizenz liegt beim Mitgliedsverein der AbsolventenInnen. Die Lizenz der 1. Stufe wird frühestens

nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt. Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss vor Vollendung des

18. Lebensjahres wird die Lizenz ausgestellt, aber von der Geschäftsstelle einbehalten. Der Absolvent erhält eine „Teilnahmebestätigung“. Für die Erteilung der Lizenz der 1. Stufe und den ÜL B„Rehabilitationssport“ ist der

Nachweis eines „Erste-Hilfe-Kurses“ von 16 LE erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter

als zwei Jahre sein darf. Die Erteilung der Lizenz in der 2. Lizenzstufe Übungsleiter B „Rehabilitationsport“
erfolgt in folgenden Profilen:
- Orthopädie 180 LE
- Innere Medizin 210 LE
- Sensorik 180 LE
- Neurologie 180 LE
- Geistige Behinderung 180 LE
- Psychiatrie 180 LE.
Die Ausbildung qualifiziert für die Planung, Durchführung und Auswertung von Übungs- und
Bewegungsangeboten

für Menschen mit oder mit drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung im Rahmen des Rehabilitationssports.

 

Anerkennung für die Übungsleiterausbildung:

 

Bei der Anerkennung von Ausbildungs- und/oder Studiengängen für die Lizenzen "Übungsleiter B Rehabilitationssport", „Übungsleiter B Präventionssport“ sowie „Übungsleiter C, B Breitensport“ ist die Anerkennungstabelle in ihrer jeweils

gültigen Fassung zugrunde zu legen. Über Ausnahmefälle, die von dieser Tabelle abweichen, entscheiden die jeweiligen Landesverbände in Absprache mit dem Ausschuss Bildung/Lehre des DBS.

 

Gültigkeitsdauer der Lizenzen:

 

Die DOSB-Lizenz ist im Gesamtbereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Durch die Übungsleiterlizenz Rehabilitationssport ist die Voraussetzung für einen besonderen Qualifikationsnachweis im Sinne der „Rahmenverein-barung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ in der jeweils gültigen Fassung zur Durchführung des Rehabilitationssports für den jeweiligen Bereich gegeben. Die Gültikeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und

endet mit Ablauf des zweiten bzw. vierten Kalenderjahres nach Erwerb.
Gültigkeitsdauer 2. Lizenzstufe Übungsleiter B „Rehabilitationsport“ in folgenden Profilen:
- Orthopädie 4 Jahre
- Innere Medizin 2 Jahre
- Sensorik 4 Jahre
- Neurologie 4 Jahre
- Geistige Behinderung 4 Jahre
- Psychiatrie 4 Jahre.

 

Fortbildung, Weiterbildung:

 

Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche und inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine Weiterbildung didaktisch notwendig.
Ihre Ziele sind:
- Weiterentwicklung im Prozess der Qualitätssicherung Ergänzung und Vertiefung der

    bisher vermittelten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten innerhalb einer Lizenz

    (Spezialisierungsblöcke),
- Aktualisierung des Informationsstandes und der Qualifikation,
- Erkennen und Umsetzen von Entwicklungen im Rehabilitationssport,
- Erweiterung der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu einem weiteren eigenständigen

   Profil im Rahmen der bestehenden Ausbildungsgänge.
Durch den Lehrbeirat des VBRS M-V e.V. werden regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Eine/mehrere Fortbildung/en von insgesamt 15 Lerneinheiten (LE) muss/müssen wahrgenommen werden:
- nach Erwerb der 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) innerhalb von vier Jahren,
- nach Erwerb der 2. Lizenzstufe (B-Lizenz) innerhalb von vier / zwei Jahren (Profil: Innere Medizin),
- nach Erwerb der 3. Lizenzstufe (A-Lizenz) innerhalb von zwei Jahren.
Mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für eine Lizenzstufe werden die darunterliegenden Lizenzstufen für den jeweiligen Zeitraum ihrer Gültigkeitsdauer mit verlängert.

 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:

 

Bei Überschreiten der Gültigkeitsdauer von Lizenzen gelten im Zuständigkeitsbereich des DOSB

folgende Regelungen. Ungültig gewordene Lizenzen können wie folgt verlängert werden:
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird

   nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um die in

   3. der Lizenzordnung angegebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.
- Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit, die Gültigkeitsdauer der
  Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten
  um die in 3. der Lizenzordnung angegebenen Jahre abzüglich von 2 bzw. 3 Jahren verlängert.
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren, beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer

    von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
 

Ungültig gewordene Lizenzen Übungsleiter B Rehabilitationssport Innere Medizin können wie folgt verlängert werden:
- Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit, die Gültigkeitsdauer der
  Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten
  um die in 3. der Lizenzordnung angegebenen Jahre abzüglich eines Jahres verlängert.
- Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit,

   die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach Nachweis einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens

   30 Lerneinheiten um die in 3. der Lizenzordnung angegebenen Jahre verlängert.
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren, beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von

   mehr als 2 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.

 

Lizenzentzug:

 

Die lizenzausstellende Mitgliedsorganisation hat das Recht, Lizenzen zu entziehen, wenn der Lizenzinhaber

gegen die Satzung, Ordnungen oder den Ehrenkodex des DBS oder seiner Landes- und Fachverbände verstößt.

 

Datenschutz:

 

Alle InhaberInnen von DOSB-Lizenzen im Bereich des VBRS M-V e.V. werden mit Namen, Anschrift,

Geburtsdatum, Mitgliedsverein und Lizenznummer erfasst. Jährlich einmal wird dem DBS die Anzahl neu

erteilter und im Verbandsbereich gültiger Lizenzen gemeldet. Der VBRS M-V e.V. verpflichtet sich, die für

die Aus- und Weiterbildung erhobenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

zu speichern, zu verändern oder zu übermitteln und ihre Nutzung nur als Mittel zur Erfüllung sachbezogener

Aufgaben zu verwenden.

​

Inkrafttreten:

 

Die Lizenzordnung des VBRS M-V e.V. wurde auf Grundlage der Rahmenrichtlinie des DBS vom

14.05.2014 erarbeitet und tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.03.2015 in Kraft.

bottom of page