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Infos für Anbieter*innen im Funktionstraining

Die Durchführung von Funktionstraining ist ab dem 1.1.2025 über unseren Verband möglich!

Wie kann ich Anbieter*in werden?

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​Schritt 1: Mitglied werden​!

entweder

als Verein

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​oder:

als Nicht- Verein:

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Schritt 2: Zertifizierung der Gruppe(n)!

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Wer kann die Übungsleitung übernehmen?

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Ab dem ​1.8.24 gelten folgende Qualifikationsanforderungen für die Übungsleiter*innen von Funktionstrainingsgruppen:

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  • ​z.B. Physio- Ergotherapeut*innen:

notwendige Zusatzausbildung: 15 Lehreinheiten Basislehrgang Funktionstraining

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  • z.B. Übungsleiter*innen mit der Lizenz B Rehabilitationssport Orthopädie/  Gymnastikleher*innen:

notwendige Zusatzatzausbildung: 15 Lehreinheiten Basislehrgang Funktionstraining

+

15 Lehreinheiten, den Gesundheitssport betreffend (Einzelfallprüfung)

 

Hier geht es zur tabellarischen Übersicht Qualifikationsanforderungen der Übungsleitung im Funktionstraining:​

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Die Übungsleiter*innenlizenz ist zum Zeitpunkt der Anerekennung 4 Jahre gültig und kann dann,

mit der Einreichung von 10 Lehreinheiten, für weitere 4 Jahre verlängert werden.

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Wann findet der entsprechende Basislehrgang statt?

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Der nächste Basislehrgang findet im März 2025 statt:

1. Block digital: am 11.03.25 ab 17.30 Uhr

2. Block in Präsenz: am 15.03.2025 in Güstrow

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Die Anmeldung ist ab sofort möglich!

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Fakten  zum Funktionstraining:

zum Institutionskennzeichen (IK):

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​Um Funktionstraining mit den Kostenträgern abrechnen zu können, braucht man ein extra IK.

 

Kann ich das IK für den Rehasport nutzen? Ja​

Kann ich das IK meiner Physiotherapie nutzen? Nein

 

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zum Leistungsumfang:

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  • ​Wassergymnastik mindestens 20 Minuten​

  • Trockengymnastik mindestens 30 Minuten

Leistungsumfang Krankenkassen entsprechend des Verordnungsvordruckes M56:

In der Regel werden 1-2 Einheiten in der Woche für 12 Monate verordnet.

Bei schweren u/ o chronischen Beeinträchtigungen, z.B.  bei Vorliegen von Erkrankungen aus dem rheumathischen Formenkreis, kann der Verordnungszeitraum  24 Monate betragen.

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Leistungsumfang der Rentenversicherungen entsprechend des Verordnungsvordruckes G0850:

In der Regel werden 1-2 Einheiten in der Woche für 6 Monate verordnet.

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zur Vergütung:

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Die Vergütungssätze sind abhängig vom Gruppenformat: Wassergymnastik vs. Trockengymnastik

und den entsprechenden Kostenträgern: den Primärkassen- den Ersatzkassen (hier liegen noch keine Vergütungssätze vor) - den Deutschen Rentenversicherung​en Nord bzw. Bund  (DRV Nord/ DRV Bund).

zur Abrechnung:

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Die Abrechnung geschieht ähnlich der des Rehabilitationssports, welche unter Pkt.6.6. beschrieben ist.

Es kann in Papierformat  oder aber digital abgerechnet werden, ggf. mit der bereits genutzten Abrechnungssoftware.

Bei den Rentenversicherungen müssen die Abrechnungsunterlagen (Teilnahmebestätigungen, Antrag bzw. Kostenzusage) postalisch versendet werden.

 

zur Sportunfallversicherung für Nicht-Mitgieder:

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Alle Teilnehmer*innen im Funktionstraining ohne nachweisliche Vereinsmitgliedschaft, brauchen entsprechned der Rahmenvereinbarung einen Sportunfallversicherungsschutz.​

Eine Option ist die Erweiterung des ggf. bestehenden VBRS- ARAG Gruppenvertrages...

zum Übungsraum/ maximale Gruppengröße:

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Maximal können 15 Teilnehmer*innen an einer Übungseinheit im Funktionstraining teilnehmen, wenn die festgelegte Trainingsfläche mit 5qm pro Person zur Verfügung steht. Im Wasser müssen 3qm Trainingsfläche pro Teilnehmer*in verfügbar sein.
Ebenso kann eine geeignete Fläche im Freien genutzt werden, wenn eine  Schlechtwetter-Ausweichmöglichkeit vorgehalten werden kann.

Übungen an technischen Geräten? Nein!

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Entsprechend der Rahmenvereinbarung unter Leistungsumfang/ Leistungsausschlüsse sind, wie auch im Rehabilitationssport, Übungen an technischen Geräten ausgeschlossen.

zu den Unterlagen für die Funktionstrainingsgruppe:

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Beratungsprotokoll: jeder Teilnehmende muss 1x im Vorfeld unterschreiben

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Anwesenheitsliste: für jede Gruppe muss 1 Liste geführt werden

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Teilnahmebestätigung: jede Teilnehmer*in muss für die Anwesenheit unterschreiben

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zu den Regelungen im Funktionstraining:

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Die Regelungen finden sich sowohl in der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining, als auch in den Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarungen der Kostenträger​:

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