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Unterlagen
für die Gruppendurchführung

verpflichtende Unterlagen

Dieses, oder ein vergleichbares, angepasstes Protokoll,

muss im Vorfeld von jedem Teilnehmenden unterschrieben werden und dem Rehasportanbieter vorliegen.

Neben der Information, dass es keine verpflichtende Zuzahlung gibt bzw. welche Zusatzleistung an die Zuzahlung gebunden ist, kann hiermit der Ausschluss einer Parallelverordnung erfolgen.

Dies ist bei den Kostenträgern mit Genehmigungsverzicht (z.B.AOK NO) relevant.

Für jede Rehasportgruppe muss eine Anwesenheitsliste, diese oder eine vergleichbare,  geführt werden, um u.a. die Gruppengröße etc. nachvollziehen zu können.

Im Falle einer digitalen Abrechnung wird diese Liste in der Regel automatisch geführt und muss demnach nicht ausgedruckt werden.

Diese Teilnahmebestätigung muss bei Anwesenheit von jedem Teilnehmenden mit Datum unterschrieben werden. Diese Bestätigung dient der Abrechnung der Leistungen und wird nur in Papierform verwendet, wenn nicht digital abgerechnet wird.

Der Abrechnungsteil muss nur zur Abrechnung ausgedruckt & ausgefüllt werden. Hierbei dient die Angabe: "Rechnungsnummer" dem internen Rechnungssystem, wenn gegeben.

optionale Unterlagen

Innerhalb des Beratungsgespräches, welches vorweg mit jeden Rehasportteilnehmenden geführt werden muss, ist es empfehlenswert, diesen gesundheitlich einzuordnen/ welche Erkrankungen liegen vor/ welche Medikamente etc..

Um die Rehasportstunden inhaltlich nachvollziehen zu können, ist eine Stundendokumentation empfehlenswert.

Um einen guten Überblick über die Zufriedenheit der Teilnehmenden in der Rehasportstunde zu gewinnen, eignet sich eine Zufriedenheitsbefragung.

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