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Rehasport

zertifizierte RehasportgruppenDer Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. bietet in ca. 50 von seinen aktuellen Mitgliedsvereinen Rehabilitationssport auf Verordnung  an.

 

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Was ist Rehabilitationssport auf Verordnung ?

In der Rehabilitationskette bildet der Rehabilitationssport nach der Akutversorgung und dem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik für Menschen mit einer Behinderung oder für Menschen mit einer chronischen Krankheit die Möglichkeit, über eine Verordnung des behandelnden Arztes, für 18 ( Regelfall ) oder 32 Monate in einem Rehabilitationssportverein angepassten Sport zu treiben.

Rehabilitationssport wirkt mit Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ein. Er ist auf Art, Schwere und  körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.

Die Qualität des Rehabilitationssportes wird durch einen betreuenden Vereinsarzt ( Überwachung bei Herzsportgruppen ) und einen qualifizierten      Übungsleiter sichergestellt. Beide legen gemeinsam Art und Intensität des Rehabilitationssportes anhand der Verordnung des Hausarztes fest.

 

Worauf muss der Arzt beim Verordnen von Rehabilitationssport achten ?

Die Verordnung ist Grundlage für die Prüfung der Übernahme durch die Kostenträger.  Die Diagnose ist vom Arzt eindeutig zu formulieren und sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung 
  • Prognose und Begleiterkrankungen 
  • Belastungseinschränkungen und Hinweise zu kontraindizierten Übungen 
  • Angabe eines Rehabilitationszieles, das den Zustand des Behinderten bzw. chronisch Kranken beschreibt, der bei der jeweils verordneten Art, Dauer und Häufigkeit des Rehabilitationssportes erreicht werden kann.

Bei einer Ablehnung durch den Kostenträger hat ein widerspruch Aussicht auf Erfolg, wenn der behandelnde Arzt im Einzelfall weiterhin ein Funktionsdefizit nachweisen kann und eine selbständige Durchführung der Übungen noch nicht möglich ist.

 

Dauer und Häufigkeit

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. In der Regel erfolgt die Einzelverordnung für 18 bis 36 Monate ( Besondere Indikationen ). Folgeverordnungen sind im Einzellfall möglich. Bei bestimmten Diagnosen kann bei schweren Verläufen lebenslang Rehabilitationssport notwendig sein.

Die Teilnehmer am Rehabilitationssport auf Verordnung sollen zum lebenslangen Sport in Vereinen motiviert werden, auch wenn keine Kostenübernahme mehr möglich ist.

Der Rehabilitationssport bildet einen Schritt zur Selbsthilfe und mehr Eigenverantwortlichkeit des Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung für seine Gesundheit. Aus dem Rehabilitationssport mit Verordnung sollen die Betroffenen den Spaß und das Bedürfnis zum lebenslangen Sporttreiben auf eigene Kosten mitnehmen.

Nach dem Rehabilitationssport auf Verordnung können Menschen mit einer Behinderung oder chronisch kranke Menschen entsprechend ihrem Interesse und Leistungsvermögen in den Bereichen gesundheitsorientierter Rehabilitationssport, Breitensport und auch Leistungssport weiter sportlich aktiv sein.

 

Welche Rehabilitationssportarten bieten unsere Rehasportvereine an?

Folgende auf die Behinderung bzw. chronische Erkrankung angepassten Bewegungsangebote sind von den Krankenkassen anerkannt:

  • Gymnastik
  • Wassergymnastik
  • Leichtathletik
  • Bewegungsspiele

Weitere Informationen zum Rehabilitationssport sowie zu den Angeboten in unseren Mitgliedsvereinen erhalten Sie beim:
 

Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Fon ( 0381 ) 72 17 51
Fax ( 0381 ) 72 17 53
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
www.vbrs-mv.de

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