| Talenteförderung - Das Modell "Sportbetonte Sonderschule" |
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| Mittwoch, 02. November 2011 um 12:45 |
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Förderung von Sporttalenten mit Handicap im Verbund Schule – Leistungssport Das Modell „Sportbetonte Sonderschule“
DAS ANLIEGENKinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf Chancengleichheit in der sportlichen Betätigung entsprechend ihren Interessen und individuellen Möglichkeiten. Auch für Sporttalente mit Handicap ist eine langfristige, auf die besondere persönliche, familiäre sowie schulische/berufliche Situation ausgerichtete sportliche Entwicklung zu gewährleisten. Gegenwärtig können im Verbund Schule – Leistungssport Nachwuchsathleten mit Handicap die Möglichkeiten der Sportförderung in den Sporteliteschulen sowie in Sportförderklassen und Partnerschulen des Sports in Anspruch nehmen. Für einige der Sporttalente mit Handicap ist eine Integration in die Sporteliteschulen bzw. in Regelschulen mit Sportorientierung aufgrund des behinderungsbedingten Förderbedarfes nicht möglich. Für diese Sporttalente sind in ausgewählten Förderschulen (Sonderschulen) mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten langfristig solche Bedingungen zu gewährleisten, die dem Nachwuchsathleten die Vorbereitung auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen im Verbund Sonderschule – Leistungssport ermöglichen. Die Sportorientierung von Sonderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten analog bzw. ergänzend zu den Sporteliteschulen und Regelschulen ist grundlegende Voraussetzung für die Wahrung gleicher Chancen im Sport. Seit 2007 werden in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport M-V e.V. und dem Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern zur Gestellung von Sportfachkräften für die Erteilung einer sportlichen Zusatzausbildung für Sporttalente an den Förderschulen verschiedene Modelle sportorientierter Sonderschulen entwickelt und erprobt. Neben der Förderung der Sporttalente in den Sonderschulen ist ein weiterer Schwerpunkt die Sichtung von Sporttalenten in Regelschulen und deren Einbeziehung in die Sportförderstrukturen des Landes.
DIE FÖRDERSPORTARTEN Paralympische Sportarten:
Deaflympische Sportarten:
DIE ZIELGRUPPE
- Förderschwerpunkte: Körper-, leichte Seh- und Hörbehinderung
- Förderschwerpunkte: hören, sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie geistige Entwicklung
STÜTZPUNKTSTRUKTUR DES VBRS (vgl. Anlage) Trainingsstützpunkte
Landesstützpunkte:
Landesleistungszentrum:
DIE SCHULSTRUKTUR (vgl. Anlage) VARIANTEN DER BESCHULUNG DER SPORTTALENTE
DAS MODELL SPORTBETONTE FÖRDERSCHULE:
- Kooperationen der Schule zu Trainings- bzw. Landesstützpunkten - Berücksichtigung der Sportorientierung im Schulkonzept - Anzahl der Sportfachkräfte (Sportlehrer) an der Schule - materiell-technische Voraussetzung für leistungsorientiertes Training - Perspektive für noch zu schaffende Voraussetzungen
Bereich Schwerin: 3 Schulen - 1 Schule für geistig Behinderte -> Leichtathletik - 1 Schule für Körperbehinderte -> Segeln, Schwimmen- 1 Schule für Blinde und Sehbehinderte -> Goalball Bereich Rostock: 3 Schulen - 2 Schulen für geistig Behinderte -> Leichtathletik, Schwimmen - 1 Schule für Körperbehinderte -> Schwimmen, Rollstuhlfechten - 1 Schule für Hörbehinderte -> Leichtathletik Bereich Neubrandenburg: 3 Schulen - 1 Schule für geistig Behinderte -> Leichtathletik - 1 Schule für Körperbehinderte -> Leichtathlet, Hallenboccia Bereich Greifswald: im Aufbau 2 Schulen ab 2012 - 1 Schule für geistig Behinderte -> Leichtathletik, Schwimmen - 1 Integrierte Gesamtschule -> Schwimmen, Leichathletik
PERSONELLE ABSICHERUNG
SCHWERPUNKTE ZUR UMSETZUNG DER TALENTEFÖRDERUNG
Videos Bundesfinale "Jugend trainiert für Paralympics" 2012 |