29.11.2016
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Auch für den Sport hat dieses Gesetz eine große Bedeutung. Konkret geht es um die Bedingungen der Teilhabe: Sie sind ausschlaggebend für eine erfolgreiche Inklusion im und durch Sport, die sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als eines seiner Schwerpunktthemen vorgenommen hat. Bereits im Sommer hatte der DOSB gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Gehörlosensportverband (DGS) und Special Olympics Deutschland (SOD) den Referentenentwurf des Gesetzes als unzureichend kritisiert und eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Diese wurde für die Anhörung zum vorgelegten Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages aktualisiert.